Wie Basel Recht ordnete – und neues Unrecht schuf
Freitag, 26. Juni 2026 von Dr. phil. Vincent P. Oberer Stadtgeschicht Basel
Wie Basel Recht ordnete – und neues Unrecht schuf
Wer heute über die Mittlere Brücke geht, bleibt vielleicht kurz beim Käppelijoch stehen. Es wirkt wie ein pittoreskes Detail im Basler Stadtbild, fast wie eine harmlose Erinnerung an das alte Basel. Doch der Ort erzählt eine grausame Geschichte. Am Käppelijoch kreuzten sich einst Frömmigkeit, Herrschaft, Grenze und Strafvollzug. Bis 1634 wurden dort Menschen durch Ertränken hingerichtet. Seit 2019 erinnert eine Gedenktafel an jene, die in Basel wegen ihrem Anderssein, verfolgt, gefoltert und getötet wurden. Gerade hier lässt sich eine unbequeme Frage stellen: Wie konnte eine Stadt, die Recht und Ordnung sichern wollte, Formen des Unrechts hervorbringen, die uns heute fassungslos machen?
Die Antwort führt ins Basel der Jahrhunderte vor und nach der Reformation. Dort verdichteten sich politische Macht, religiöse Normen und soziale Kontrolle in neuer Weise. Die Hexenverfolgung etwa, war kein isolierter Ausrutscher und auch keine bloss schaurige Randepisode. Sie gehörte zu einer breiteren Entwicklung, in der Rat und Obrigkeit stärker regelten, was als gottgefällig, sittlich und rechtmässig zu gelten hatte. Wer Basels Rechtsgeschichte verstehen will, muss deshalb nicht nur auf Urteile und Strafen blicken, sondern auch auf die Ordnungsvorstellungen, aus denen sie hervorgingen. Genau darin liegt die historische Schärfe des Themas.
Zwischen Kirche, Rat und sozialer Ordnung: Basel vor der Reformation
Im späten Mittelalter war Basel eine Stadt im Wandel - zwischen 1250 und 1530 auf dem Weg von der Bischofsstadt zur Zunftstadt, vom Rat des Bischofs zum städtischen Rat und von der christlichen Mehrheitsgesellschaft zur reformierten Stadt. Dieser Wandel war nicht nur politischer, sondern in erster Linie gesellschaftlicher Natur. Er betraf auch die Frage, wer über Moral, Lebensführung und Grenzüberschreitungen urteilen durfte. Recht war in dieser Welt nie neutral; es stand mitten in den Auseinandersetzungen um Autorität, religiöse Deutung und soziale Zugehörigkeit – bis heute.
Gerade für Frauen waren die Spielräume eng. Dennoch gab es im spätmittelalterlichen Basel Lebensformen ausserhalb der Ehe, die nicht ganz in die üblichen Kategorien passten. Dazu gehörten die Beginen. Sie lebten allein oder in Gemeinschaft, religiös geprägt, aber ohne die volle Einbindung eines Klosters. Das Historische Lexikon der Schweiz betont, dass sich in Städten wie Basel eigene Beginenquartiere bildeten. Zugleich wuchs im 14. und frühen 15. Jahrhundert der Druck auf diese Frauen. In Basel entfachte der Dominikaner Johannes Mulberg eine heftige Polemik gegen Beginen, worauf der Rat die Beginen im Jahr 1410 aus der Stadt verwies. Der Fall zeigt, dass weibliche Lebensformen ausserhalb der Ehe zunehmend zum Gegenstand von Misstrauen, Regulierung und Ausgrenzung wurden.
Diese Vorgeschichte ist für das Thema Hexenverfolgung zentral. Denn der spätere Verdacht gegen «Hexen» fiel nicht in ein gesellschaftliches Vakuum. Schon zuvor standen Frauen, die eigenständig lebten, bettelten, heilten, pflegten oder sich den üblichen Rollenbildern entzogen, leichter unter Beobachtung. Aus heutiger Sicht wirkt das wie ein Vorraum der späteren Verfolgungen: Gab es im Mittelalter kaum Hexenprozesse – so sind jene vorwiegend ein Auswuchs der Neuzeit, es gab zwar stets ein Klima, in dem Abweichung rasch als Gefahr gelesen wurde, nun verbreitete sich durch den Buchdruck nicht nur Wissen sondern auch diverse Ideologien, die in der damaligen Gesellschaft auf fruchtigen Boden stiessen.
Reformation und Recht in Basel: mehr Ordnung, weniger Spielraum
Mit dem Basler Bildersturm von 1529 setzte sich definitiv die Reformation durch. Für die Stadt bedeutete das keinen blossen Wechsel theologischer Formeln, sondern einen tiefen Umbau des Alltags. Dabei charakterisiert die Zeit zwischen Reformation und Französischen Revolution als eine Epoche von Aufbrüchen und Beharrungskräften zugleich. Die religiöse Erneuerung ging mit einer stärkeren Konzentration von Macht, mit neuen Verwaltungspraktiken und mit einer schärferen Ordnung des Zusammenlebens einher. Innerhalb dieser Gesellschaft blieb das Prinzip der Ungleichheit ausdrücklich bestehen.
Besonders sichtbar wurde das in der Sittenaufsicht. Das Historische Lexikon der Schweiz hält fest, dass in den reformierten Gebieten Sittengerichte entstanden; in Basel hiess dieses Gremium «Bann». Solche Einrichtungen überwachten Ehe, Sexualität, Frömmigkeit und Alltagsmoral. Was zuvor stärker in kirchlicher Zuständigkeit lag, wurde nun vermehrt von einer städtisch-obrigkeitlichen Ordnung erfasst. Der Kleine Rat übernahm nach und nach Kompetenzen, die früher eher bei der Kirche lagen.
Ein besonders sprechendes Beispiel ist die Sexualgesetzgebung. Im Jahr 1537 wurde in Basel der voreheliche Beischlaf verboten; Sexualität galt fortan nur noch innerhalb der Ehe als erlaubt. Damit wurde nicht bloss ein moralisches Ideal propagiert, sondern ein rechtlich sanktionierbarer Rahmen gesetzt. Wer abwich, verstiess nicht nur gegen eine Norm, sondern gegen eine Ordnung, die als religiös legitimiert und politisch durchsetzbar galt. Basel wurde damit nicht einfach «moderner» im Sinn grösserer Freiheit. In manchen Bereichen wurde die Stadt strenger, disziplinierender und eingriffsfreudiger.
Gerade Frauen waren von dieser Entwicklung überproportional betroffen. Mit der Auflösung der Klöster während der Reformation entfiel eine der wenigen institutionell anerkannten Möglichkeiten, unverheiratet und relativ selbstständig zu leben. Dabei ermöglichten Klöster den Frauen auch Bildung und ein Leben ausserhalb der Ehe. Fielen diese Räume weg, verdichteten sich soziale Erwartungen und moralische Überwachung. Der Schritt von der allgemeinen Disziplinierung zur konkreten Verdächtigung war nicht zwangsläufig — aber er wurde kürzer.
Hexenverfolgung in Basel: wenn Strafrecht, Glaube und Angst zusammenfielen
In der frühen Neuzeit wurden Hexenprozesse in der Regel von weltlichen Gerichten geführt. Das Historische Lexikon der Schweiz beschreibt, dass die Anklage meist aus der Bevölkerung kam und häufig auf Schadenzauber lautete. Die Gerichte suchten im Inquisitionsverfahren nicht nur nach Belegen für einen konkreten Schaden, sondern nach einem umfassenden Geständnis: Pakt mit dem Teufel, Teilnahme am Hexensabbat, Zugehörigkeit zu einer Hexensekte. Die Folter spielte dabei eine zentrale Rolle. Das Verfahren suchte also nicht «Wahrheit» im modernen Sinn, sondern die Bestätigung eines bereits vorgeprägten Deutungsmusters. Ohne Geständnis gab es auch kein Urteil.
Oft wird in diesem Zusammenhang die «Constitutio Criminalis Carolina» genannt, die peinliche Halsgerichtsordnung Karls V. von 1532. Hier lohnt Präzision. Die Carolina sollte im Reich die Strafrechtspflege vereinheitlichen und Willkür begrenzen, besass aber wegen der salvatorischen Klausel nur subsidiäre Geltung gegenüber den Partikularrechten. In der Eidgenossenschaft wurde sie vorwiegend als subsidiäre Rechtsquelle rezipiert und beeinflusste Verfahren und Strafdenken, ohne einfach eins zu eins das lokale Recht zu ersetzen. Für den Basler Kontext ist deshalb genauer festzuhallten: Die Stadt bewegte sich in einem rechtlichen Horizont, den die Carolina mitprägte, während alte Strafpraktiken, öffentliche Hinrichtungen und konfessionell verschärfte Sittengesetze weiterbestanden.
Die Folgen waren brutal. In der Regierungsratsdokumentation zur Gedenktafel beim Käppelijoch ist von einer Reihe von 29 überlieferten Hinrichtungen zwischen dem 15. und 17. Jahrhundert unter Anklage der Hexerei die Rede. Die gleiche Dokumentation verweist auch auf die Verhörpraxis: Solche «Verhöre» fanden oftmals im Eselsturm beim Barfüsserplatz statt, in der Nähe wo heute der «Braune Mutz» steht. Dort wurden Beschuldigte unter anderem mit Daumenschrauben gequält oder mit gefesselten Händen und Gewichten an den Füssen aufgehängt, bis sie sich selbst und andere belasteten. Basel erscheint hier nicht als mythischer Schauplatz, sondern als konkrete Stadt mit konkreten Rechtsorten.
Besonders eindrücklich ist der Fall der Baslerin Gret Fröhlicher. Laut der zitierten Dokumentation war sie die erste in der Region Basel nachweislich als Hexe verbrannte Frau. Zunächst konnte sie sich noch gegen einen selbsternannten «Hexendoktor» wehren und ihn wegen Verleumdung verklagen. Jahre später wurde sie in Pratteln erneut beschuldigt. Als alleinstehende Frau und wohl auch als Hebamme geriet sie leichter ins Visier. 1458 wurde sie schliesslich als Hexe verbrannt. Der Fall zeigt, wie rasch soziale Konflikte, weibliche Eigenständigkeit und die Nähe zu Geburt, Krankheit und Tod in tödlichen Verdacht umschlagen konnten.
Auch Bärbel Schinbeinin steht exemplarisch für die Logik der Prozesse. Ihr im Staatsarchiv überliefertes Geständnis kam unter Folter zustande. Sie gab zu, sich vor dem Riehentor dem Teufel hingegeben zu haben; aus heutiger Sicht liest sich das als Lehrbuchbeispiel eines erzwungenen Geständnisses. Das Gericht wertete solche Aussagen jedoch als Bestätigung. Nicht die Plausibilität des Erzählten war entscheidend, sondern seine Einpassung in das Bild der «Hexe». Zudem war man der Meinung, dass das Gute stets obsiegen werde - Gott erkenne die seinen schon!
Der Fall Margreth Vögtlin aus Riehen zeigt wiederum, dass selbst im frühneuzeitlichen Recht nicht alles völlig mechanisch verlief. Sie wurde 1602 über Wochen gefoltert, legte aber kein Geständnis ab. Schliesslich wurden Theologen und Juristen der Universität Basel beigezogen. Sie hielten fest, es sei besser, eine Schuldige zu verschonen, als eine Unschuldige zu ertränken. Vögtlin entging damit dem Tod, wurde jedoch auf Lebenszeit in ein «Spital», also eine Art Armenhaus, eingesperrt. Auch das war keine Gerechtigkeit. Aber es zeigt, dass innerhalb des damaligen Systems bereits Zweifel an der totalen Logik der Verfolgung auftraten.
Das Käppelijoch: ein Ort, an dem Basels Rechtsgeschichte sichtbar wird
Kaum ein Ort bündelt diese Geschichte so stark wie das Käppelijoch. Basel Tourismus beschreibt es als Brückenkapelle, die Ende des 14. Jahrhunderts aus Holz entstand und im 15. Jahrhundert durch eine Steinkapelle ersetzt wurde. Die Wegkapelle bot Gelegenheit zur Andacht, war aber zugleich ein Ort des Strafvollzugs; bis 1634 wurden dort Übeltäterinnen und Übeltäter durch Ertränken bestraft. Damit stand das Käppelijoch für eine Welt, in der religiöse Symbolik und obrigkeitliche Gewalt nicht getrennt waren, sondern nebeneinander existierten.
Hinzu kommt seine städtebauliche Bedeutung. Das Jahrbuch von «z’Rieche» erinnert daran, dass das Käppelijoch auf der alten Rheinbrücke bis 1392 die Grenze zwischen Basel und Kleinbasel markierte. Ein Grenzort also, aber auch ein Schwellenort: zwischen Gross- und Kleinbasel, zwischen Durchreise und Aufenthalt, zwischen Andacht und Exekution. Solche Orte erzählen mehr über eine Stadt als mancher Chronikband. Sie zeigen, wie Herrschaft im Raum verankert wurde — sichtbar, öffentlich und abschreckend.
Dass heute gerade dort eine Gedenktafel an die Opfer der Verfolgung erinnert, ist deshalb kein Zufall. Der Kanton Basel-Stadt betont, die Tafel solle nicht nur historisch erinnern, sondern auch ein Zeichen gegen heutige Ausgrenzungsmechanismen setzen. Ihre Inschrift mahnt, anderen Menschen ohne Vorurteile zu begegnen und sie nicht auszugrenzen. Damit erhält das Käppelijoch eine neue Bedeutung: nicht mehr als Ort des Ausschlusses, sondern als Ort der historischen Selbstbefragung.
Was diese Geschichte heute noch mit Basel zu tun hat
Die Basler Rechtsgeschichte lässt sich leicht als düsteres Kapitel ablegen, das mit der Gegenwart nichts mehr zu tun habe. Genau das wäre zu bequem. Denn die eigentliche Pointe dieser Geschichte lautet nicht bloss, dass frühere Zeiten grausam waren. Sie lautet, dass Recht nicht automatisch gerecht ist. Auch eine Ordnung, die sich selbst als notwendig, fromm oder vernünftig versteht, kann Menschen ausgrenzen, stigmatisieren und vernichten. In Basel zeigt sich das exemplarisch: Die Verschärfung von Moralnormen, die Verdichtung obrigkeitlicher Kontrolle und die Strafpraxis gegen vermeintliche «Hexen» entstanden nicht trotz der Ordnung, sondern aus ihr heraus.
Gerade deshalb ist das Thema für einen historischen Stadtrundgang so stark. Die Führung «Mit gutem Recht?» fragt nicht trocken nach Paragrafen, sondern nach der Praxis des Rechts: nach Scharfrichtern, Verbannten, Sodomiten, Bettlern, Mördern, politisch Verfolgten, Selbstmördern — und eben auch nach Hexen. Wer Basel mit diesen Augen liest, entdeckt hinter Fassaden und Gassen eine Stadt, in der Recht stets auch Macht war. Und man merkt schnell: Die Frage «Sind wir heute gerechter?» ist unangenehm aktuell.
Wer also über die Mittlere Brücke geht, läuft nicht bloss an einem hübschen Wahrzeichen vorbei. Das Käppelijoch erinnert daran, wie eng in Basel Frömmigkeit, Stadtregiment und Strafgewalt einst verbunden waren. Genau darin liegt die historische Wucht dieses Ortes. Und genau deshalb lohnt es sich, diese Geschichte nicht nur zu lesen, sondern vor Ort zu erkunden — etwa auf der Stadtführung «Mit gutem Recht?» von Läggerli Tours. Denn Basel zeigt seine Vergangenheit nicht nur in Archiven, sondern im Strassenraum selbst. Man muss nur wissen, wo man hinschauen soll.