1. Allgemeines
1.1. Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Buchungen, Lieferungen und sonstigen Leistungen von ‘Läggerli Tours’, erbracht durch die ACITAC AG (nachfolgend als Veranstalter bezeichnet). Abweichende Vorschriften des Kunden sind grundsätzlich als nichtig zu bezeichnen. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits.
1.2. Der Vertrag entsteht durch eine mündliche, schriftliche oder elektronische Buchung (via Onlineformular) des Auftraggebers und wird durch eine schriftliche Auftragsbestätigung bestätigt. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierter Bestandteil der Auftragsbestätigung, resp. des Vertragsabschlusses.
Bei öffentlich ausgeschriebenen Führungen, die über eine Veranstaltungs- oder Ticketplattform gebucht werden, kommt der Vertrag über die Teilnahme mit Abschluss des elektronischen Bestellvorgangs direkt zwischen dem Kunden und dem Veranstalter zustande. Die Plattform übernimmt dabei die Vermittlung und technische Abwicklung des Ticketkaufs.
1.3. Auftragsbestätigung / Rechnung ist durch den Kunden umgehend nach Erhalten auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Gewünschte Änderungen sind umgehend schriftlich zu melden.
2. Leistungsbeschreibung
2.1. Die gebuchten Angebote beziehen sich auf Stadtführungen, Themenrundgänge und Touren die öffentlich vom Veranstalter ausgeschrieben sind. Ergänzend dazu, werden auch geschlossenen Gruppenführungen angeboten, die individuell zu einem speziellen Termin vom Kunden in Auftrag gegeben werden. Diese Angebote bedürfen der Anmeldung als geschlossene Veranstaltung.
2.2. Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus der Leistungsbeschreibung seitens des Veranstalters sowie den gegebenenfalls darüber hinaus getroffenen Vereinbarungen.
Bei öffentlichen Führungen ist massgeblich für den Leistungsumfang die auf der jeweiligen Plattform publizierten Angaben, insb. Datum, Uhrzeit, Treffpunkt, Preis und enthaltene Leistungen.
2.3. Die vereinbarte Leistung umfasst nicht die Beaufsichtigung von Gästen, insbesondere von Kindern, Schulklassen, Jugendlichen und hilfsbedürftigen Personen oder allfällige Sachen, die der Kunde oder einer seiner Gäste zu einer Veranstaltung mitbringt.
2.4. Sollten zwingende Gründe, wie höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Unruhen, Streiks, staatliche Massnahmen, Epidemien usw. die sichere Durchführung der Stadtführung oder des Reiseleiterauftrages erheblich erschweren oder verhindern, orientiert der Veranstalter über die Absage so rasch als möglich. Die bezahlten Beträge werden erstattet. Weitere Ansprüche seitens Auftraggeber sind ausgeschlossen
3. Preise und Zahlungsmodalität
3.1. Die Preise sind in Schweizer Franken gemäss Angebot aufgeführt. Bei öffentlichen Führungen, die über eine Veranstaltungsplattform gebucht werden, erfolgt die Buchung und Bezahlung über die im Bestellprozess der jeweiligen Plattform angebotenen Zahlungsmethoden. Bei geschlossenen Gruppenführungen sind Rechnungen innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, jedoch in jedem Fall spätestens vor dem Veranstaltungsdatum. Massgeblich ist der Zahlungseingang beim Veranstalter.
3.2. Zusätzliche geplante Auslagen bzw. Nebenkosten, zum Beispiel Bahnfahrt, Verpflegungsmehraufwand sind im Honorar nicht eingeschlossen. Entsprechende Mehrkosten sind in der Auftragsbestätigung aufgeführt und vom Auftraggeber zu vergüten.
3.3. Bei einer vorzeitigen Beendigung der Führung auf Wunsch der Gruppe ist der komplette Rechnungsbetrag fällig.
4. Änderungsvorbehalt
Der Veranstalter ist berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen (z. B. aufgrund von Rechtsänderungen) vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Nutzen der angekündigten Veranstaltung für Sie nicht wesentlich ändern. Wir sind berechtigt, den vorgesehenen Gästeführer, Referenten oder Tour Guide im Bedarfsfall (z.B. Krankheit, Unfall) durch andere hinsichtlich des angekündigten Themas gleich qualifizierte Personen zu ersetzen.
5. Annullierungsbedingungen
Bei geschlossenen Gruppenführungen ist eine Stornierung / Annullierung sowie Umbuchung seitens des Auftragsgebers dem Veranstalter schriftlich mitzuteilen. Bei einer Annullierung weniger als 24 Stunden vor der gebuchten Leistung oder bei nicht Erscheinen ist der volle Preis fällig. Massgebend für die Berechnung ist das schriftliche Eintreffen der Annullierung beim Veranstalter.
Tickets für öffentliche Führungen, die über eine Veranstaltungsplattform gebucht werden, sind verbindlich. Rückgabe, Umbuchung und Annullierung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Bei Absage erfolgt die Rückerstattung über die Plattform oder durch den Veranstalter. Bei Verschiebung gilt das Ticket für den Ersatztermin, sofern keine abweichende Regelung mitgeteilt wird.
Schlechtwetter gibt keinen Anspruch auf eine Rückerstattung.
6. Haftung
Die Versicherung ist Sache des Teilnehmers. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung bei Diebstahl und für Unfälle während der Stadtführung oder des Reiseleiterauftrages. Sollte der Auftragsgeber mit den Leistungen vom Veranstalter nicht zufrieden sein, so ist dies dem Stadtführer/in unverzüglich zu melden. Diese werden sich um die Behebung des Mangels bemühen. Sollte es trotzdem zu Ausfällen von versprochenen Leistungen kommen, die einen objektiven Minderwert gegenüber der Ausschreibung bedeuten, so haften wir dafür maximal im Umfang des vereinbarten Preises. Der Stadtführer/in ist jedoch nicht berechtigt im Namen vom Veranstalter Ansprüche anzuerkennen. Richten Sie Ihre Reklamation bitte innerhalb von 7 Tagen schriftlich an den Veranstalter.
7. Datenschutz
Der Veranstalter verpflichtet sich, personenbezogene Daten (Daten über eine bestimmte oder bestimmbare Person) gemäss den Vorgaben der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung zu behandeln. Diesbezüglich wird auf die Datenschutzerklärung von ‘Läggerli Tours’ unter www.laeggerlitours.ch verwiesen.
8. Gerichtsstand
Das Auftragsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht. Gerichtsstand für beide Parteien ist Liestal (Schweiz).
Liestal, März 2026
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